Verbraucher & Recht

Gewaltschutz für alle! BIK veröffentlicht Statement zu den Konsequenzen des EU-Asylkompromiss

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat als Teil des Bündnis Istanbul-Konvention eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich gegen die Pläne für eine Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) ausspricht.

„Geflüchtete Frauen und Mädchen haben ein Recht auf Gewaltschutz. Die Europäische Union ist der Istanbul-Konvention beigetreten und muss diese auch bei ihrem Asylsystem berücksichtigen.“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Das Bündnis Istanbul-Konvention verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass mit dem Beitritt der Europäische Union zur Istanbul-Konvention (IK) am 1. Juni 2023 nicht nur in Deutschland, sondern nun auch auf EU-Ebene der umfassende Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt gesetzlich verankert ist. Der Schutz der IK ist ausdrücklich diskriminierungsfrei für alle Frauen und Mädchen in der EU umzusetzen – auch jene, die auf der Flucht sind. Nur eine Woche nach dem IK-Beitritt führt der Rat der EU-Innenminister*innen das Bekenntnis zur Istanbul-Konvention mit dem GEAS-Entwurf ad absurdum, da die Pläne die Menschenrechte von Geflüchteten und dabei besonders von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und den LGBTQIA*-Communitys aushebeln.

Das Bündnis Istanbul-Konvention lehnt die Pläne des EU-Rats ab und erwartet, dass diese zu einer weiteren Eskalation der Gewalt an den EU-Außengrenzen führen. Die Stellungnahme geht dabei ausführlich auf zwei zentrale Punkte im Plan des EU-Rats ein, auf das Grenzverfahren und das Konzept so genannter „Sicherer Drittstaaten“. Frauenpolitischen Akteur*innen werden aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, die Umsetzung der Pläne zu verhindern, und stattdessen für ein humanes Asylrecht einzutreten, das im Einklang mit der Istanbul-Konvention und anderen völkerrechtlichen Vorgaben steht.

Der djb hat sich im Frühjahr 2018 mit anderen Frauenrechtsorganisationen und weiteren Bundesverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Ziel ist, als Teil der Zivilgesellschaft die Umsetzung der Konvention zu begleiten und voranzutreiben.

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