Gesundheit & Medizin

DEGEMED vertritt die Reha-Branche beim Runden Tisch Long COVID

Prof. Karl Lauterbach hatte zu diesem Runden Tisch etwas vierzig Vertreter unter-schiedlicher Institutionen ins Bundesministerium für Gesundheit eingeladen, um über Long COVID aus fachlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht zu diskutieren und Handlungsbedarfe zu identifizieren. „Die DEGEMED begrüßt die Initiative des BMG zu Long COVID ausdrücklich und ist erfreut über die Gelegenheit, die Expertise aus der Reha einbringen zu können“, so Christof Lawall, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V.. 

Das ausdrückliche Ziel des Austauschs sei die Verbesserung der aktuellen Versorgungssituation, betonte Minister Lauterbach gleich zu Beginn der Veranstaltung. Das BMG setzt dazu auf bessere Aufklärung und Vernetzung zwischen allen Beteiligten sowie auf die Ausweitung der nationalen und internationalen Forschung über Ursachen und Therapiemöglichkeiten bei Long COVID. Die Bundesregierung wird daher aus den Mitteln des BMG kurzfristig 20 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Weitere 20 Millionen kommen aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). 

Weitere Maßnahmen betreffen beschleunigte Zulassungsverfahren für Forschungsprojekte. Das BMG werde dazu in nächster Zeit den Entwurf für ein Medizinforschungsgesetz vorstellen, kündigte der Minister an. Zusätzlich will das BMG-Hürden für den so genannten Off-Label-Use von Medikamenten abbauen, die für die Behandlung von Long COVID zwar geeignet, aber noch nicht zugelassen sind.

Zahlreiche Teilnehmende bezeichneten die Komplexität der Erkrankung und die Vielgestaltigkeit der möglichen Einschränkungen als größtes Hindernis für eine schnelle und effektive Behandlung. Es gebe zu wenig geeignete Fachambulanzen und die Wartezeiten für eine kompetente Beratung und Diagnostik seien zu lang. Dadurch verzögerten sich Behandlungsabläufe zulasten der Patient*innen. 

Viele Teilnehmende bewerteten medizinische Rehabilitation als gute Behandlungsoption. Die Vertreterin der Deutsche Rentenversicherung (DRV) berichtete, dass 97% der Rehabilitanden mit Long COVID sechs Monate nach Ende der Reha wieder arbeitsfähig seien. Allerdings war die Fallzahl der Rehabilitand*innen mit etwas mehr als 10.000 im Jahr 2022 vergleichsweise niedrig.

Die DEGEMED schlug daher vor, Patient*innen mit gesicherter Long COVID-Diagnose regelhaft medizinische Reha als Behandlungsoption anzubieten. Die Vertreter G-BA kündigte an, noch vor Jahresende eine Behandlungsrichtlinie für Long COVID zu erarbeiten, in der auch die medizinische Reha Bestandteil sei. 

Das BMG wird den Runden Tisch Long COVID fortsetzen. Über Verlauf und Ergebnisse informiert das BMG auf einer eigens geschaffenen Seite: https://www.bmg-longcovid.de/… 

Die DEGEMED beteiligt sich an der weiteren Diskussion mit Videostatements und Textbeiträgen, die ebenfalls in Kürze auf der Seite des BMG eingestellt werden. In die Statements der DEGEMED fließen auch die zahlreichen Stellungnahmen der Mitglieder mit ein, die die Mitglieder in den letzten Wochen der DEGEMED zur Verfügung gestellt haben. 

Über DEGEMED – Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V.

Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DEGEMED – Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V.
Fasanenstraße 5
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 284496-6
Telefax: +49 (30) 284496-70
http://www.degemed.de

Ansprechpartner:
Daniela Driefert
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 284496-71
Fax: +49 (30) 284496-70
E-Mail: presse@degemed.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel