Finanzen / Bilanzen

Gebührenordnung für Ärzte: MVZ-GmbH muss sich nicht daran halten

Die Gebührenordnung für Ärzte ist für Ärzte ein „zwingendes Preisrecht“. Andere Preise als dort vorgesehen darf kein Arzt vereinbaren. Für juristische Personen gilt das nicht. Eine MVZ-GmbH als Kapitalgesellschaft darf daher ihre Preise frei vereinbaren.

In Paragraph 1 Absatz 1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist es klar geregelt: Ärzte dürfen die Vergütung für ihre beruflichen Leistungen nur nach dieser Verordnung berechnen. Als die GOÄ 1965 eingeführt wurde, konnte sich offensichtlich noch niemand vorstellen, dass ambulante Behandlungsleistungen auch durch jemanden erbracht werden könnten, der nicht Arzt ist.

Mittlerweile ist das anders: Ist ein Medizinisches Versorgungszentrum als GmbH organisiert, verfügt es über eine eigene „Rechtspersönlichkeit“. Die GmbH ist als „juristische Person“ direkt selbst Vertragspartner der Patientinnen und Patienten.

Gerichtsentscheidung in einem aktuellen Fall

Das Oberlandesgericht Frankfurt (6 W 69/23), Beschluss vom 21. September 2023) hat für den verhandelten Fall jetzt festgehalten, dass die GOÄ nicht zur Anwendung kommt. Die Gebührenordnung gilt unmittelbar nur für Ärzte. MVZ-GmbH sind von deren Regelungen nicht erfasst. Sie können ihre Preise frei vereinbaren, ohne sich an die Gebührenziffern und Steigerungssätze der GOÄ zu halten.

„Reine Privatkliniken können unabhängig von der GOÄ Behandlungspreise vereinbaren. Das ist seit langem anerkannt. Aus unserer Sicht ist es nur logisch, dass dies auch für juristische Personen in der ambulanten Behandlung gelten muss. Dieses Preismodell wird sich aber in der Fläche kaum durchsetzen, da die privaten Krankenversicherer regelmäßig nur Leistungen nach der GOÄ erstatten“, meint Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Michaela Diesendorf
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5898-2672
E-Mail: michaela.diesendorf@ecovis.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel