Finanzberatung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Bankberater/Finanzberater
Haben Sie ein Konto bei einer Filialbank, käme auch ein Bankberater als Anlaufstelle infrage. Diese Form der Finanzberatung beurteilen Verbraucherschützer jedoch kritisch: „Von Bank- und anderen provisionsvergüteten Beratern, die ja eigentlich Vermittler sind, raten wir aufgrund der unvermeidlichen Interessenkonflikte ab“, erläutert Merten Larisch, Referent Altersvorsorge, Geldanlage und Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Beispiel: So beeinflussen die Kosten die Rendite Ihrer Geldanlage
Angenommen, Sie wollen über Fonds breit gestreut auf den globalen Aktienmärkten investieren. Dann zahlen Sie für einen günstigen ETF auf den Weltaktienindex MSCI World nur 0,1 Prozent Verwaltungsgebühren pro Jahr – oder sogar noch weniger. Bei aktiv gemanagten Investmentfonds zahlen Sie je nach Produkt hingegen bis zu fünf Prozent der Anlagesumme in Form des Ausgabeaufschlages, hinzu kommen je nach Anlageklasse bis zu zwei Prozent jährliche Verwaltungsgebühren. Da Banken mitunter bevorzugt Fonds der konzerneigenen Investmentgesellschaft empfehlen, kommt noch das Problem hinzu, dass Sie schlimmstenfalls nicht nur ein teures Produkt kaufen, sondern möglicherweise auch eines, das im Vergleich zur Konkurrenz anderer Fondshäuser eher schlecht abschneidet.
Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick eher gering wirken, sie summieren sich über die Jahre erheblich, wie folgendes Beispiel zeigt: Angenommen, Sie sparen monatlich 200 Euro an, der Ausgabeaufschlag für den ausgewählten Fonds beträgt fünf Prozent und die jährlichen Verwaltungskosten liegen bei 1,5 Prozent. Nach 15 Jahren hätten Sie bei einem jährlichen Wertzuwachs von sechs Prozent 48.901,48 Euro angespart. Bei einem ETF-Sparplan mit Fondskosten von jährlich 0,1 Prozent wären es hingegen 57.954,156 Euro – also rund 9.000 Euro mehr.
Honorarberatung
Die Honorarberatung – oder korrekt formuliert: die Honorarfinanzanlagenberatung – erfolgt gegen einen Stundensatz und ohne Provisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten. Der Vorteil dieses Vergütungsmodells: Seriöse Honorarberater erhalten ihr Geld auf Stundenbasis und können Ihnen daher neutrale Produktempfehlungen geben. Anders als bei der provisionsabhängigen Beratung verdienen sie daher genau so viel bei Empfehlungen für kostengünstige ETFs wie bei Empfehlungen für eine fondsgebundene Rentenversicherung oder andere Produkte mit Verkaufsprovision.
Einen Haken hat das Thema Honorarberatung jedoch: Dieser Begriff ist nicht geschützt und es gibt auch hier schwarze Schafe, die nicht unabhängig beraten und den guten Ruf der seriösen Honorarberater untergraben. Das bestätigt auch Larisch: „Es gibt Fälle, in denen die Honorarberatung in Misskredit gebracht wurde. So steht etwa der Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. auf der Warnliste der Stiftung Warentest“, erläutert der Experte und ergänzt: „Leider gibt es noch keinen allgemein anerkannten Bundesverband für Honorarberater, die zur Geldanlage beraten oder eine Vermögensverwaltung betreiben.“ Er empfiehlt, sich in den Zulassungsregistern der Industrie- und Handelskammern zu informieren und bestimmte Grundsätze zu befolgen, die eine nutzbringende Beratung ausmachen. So sollten die Beratungskosten transparent und gut sichtbar sowie unabhängig von der Anlagesumme berechnet werden.
Finanzberatung oder -vermittlung?
- 34 GewO: Auf die Wortwahl kommt es an
Bei den Berufsbezeichnungen rund um die Finanzberatung und -vermittlung gilt es, genau hinzuschauen. So gibt die Bezeichnung bereits einen Hinweis auf die Art der Vergütung für die Tätigkeit:
- Gemäß §34 d GewO sind Versicherungsvermittler auf Provisionsbasis tätig, Versicherungsberater hingegen auf Honorarbasis.
- Gemäß §34 f sind Finanzanlagenvermittler auf Provisionsbasis tätig, Honorar-Finanzanlagenberater gemäß §34 H GewO hingegen nicht.
Je nach Schwerpunkt gibt es zum einen Versicherungsberater gemäß §34d GewO sowie Honorar-Finanzanlagenberater gemäß §34 F GewO. Wer diese Tätigkeiten ausüben will, muss eine entsprechende Berufsausbildung oder einen Sachkundenachweis erbringen und sich beim Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer eintragen.
Achtung! Wer sich einfach nur „Honorarberater“ nennt, muss keinerlei Nachweise erbringen, da diese Bezeichnung nicht geschützt ist. Daher ist es ratsam, genau auf die Berufsbezeichnung zu achten.
Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen haben sich die Verbraucherbildung auf die Fahnen geschrieben und wollen Ihnen das Rüstzeug für die Geldanlage in Eigenregie liefern, indem sie Ihnen theoretisches und praktisches Wissen vermitteln. Larisch zufolge gehören unter anderem folgende Fragen zum Beratungsalltag in den Verbraucherzentralen: Wie baue ich mir selbst einen Finanzplan nach Liquiditätserfordernissen zu unterschiedlichen Lebenszeitpunkten auf? Nach welchen Kriterien kann ich mein Anlegerprofil selbst bestimmen und welche Kriterien sind für eine effiziente und meinem Anlegerprofil entsprechende Geldanlage am wichtigsten? Wie erfolgt die Auswahl und der Erwerb der einzelnen Portfoliobausteine in der Praxis? Die Termine dauern üblicherweise 90 Minuten und Sie können den Schwerpunkt vorab festlegen.
Vermögensverwaltung
Wollen Sie die Vermögensanlage komplett aus der Hand geben und sich weder um die Portfoliozusammenstellung noch um das jährliche Rebalancing der einzelnen Anlageklassen kümmern, müssen Sie in der Regel einen deutlich fünfstelligen Mindestbetrag investieren. Dabei gilt: Je individueller die Vermögensverwaltung gestaltet ist, desto höher ist die Einstiegssumme. Dabei ist zwischen folgenden Varianten zu unterscheiden:
- Standardisierte Vermögensverwaltung/Finanzportfolioverwaltung
Bei dieser Variante wird Ihr Vermögen anhand Ihrer Risiko-Vorgaben nach einem Anlagekonzept verwaltet, das der Vermögensverwalter auch für andere Kunden mit ähnlicher Risikoneigung nutzt. Sie geben also den Risikorahmen vor und die Anlageentscheidungen trifft das Portfoliomanagement ohne Rücksprache mit Ihnen. Mitunter setzen die Verwalter ihre Anlagestrategie auch in Form eines vermögensverwaltenden Fonds um. Die Mindestanlagesumme liegt in der Regel bei 50.000 Euro.
- Individuelle Vermögensverwaltung
Bei dieser Variante der Vermögensverwaltung wird das Portfolio nicht anhand einer standardisierten Strategie, sondern in Abstimmung mit Ihnen gemanagt. Für diese aufwändigere Variante der Vermögensverwaltung müssen Sie in der Regel 500.000 Euro anlegen, mitunter liegt die Einstiegssumme auch bereits bei 250.000 Euro.
- Family Office
Noch deutlich weiter geht diese Variante der Vermögensverwaltung, die auch auf die generationenübergreifende Beratung abzielt und daher auch Themen wie Steuerplanung und Rechtsberatung einschließt. Diese Art der Finanzdienstleistung erfordert üblicherweise ein Vermögen von mindestens 15 Millionen Euro.
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