Verbraucher & Recht

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK lädt Inhaber der Metalcorp-Anleihe 2017/22 zur Investorenkonferenz ein

Alarmstimmung bei Metalcorp-Anlegern: Die Metalcorp Group S. A. konnte Anfang Oktober aufgrund einer geplatzten Kreditzusage die Anleihe 2017/22 (WKN: A19MDV / ISIN: DE000A19MDV0) nicht zurückzahlen. Die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK) bietet für Inhaber der Anleihe am 18. Oktober 2022 eine Investorenkonferenz an. Hier können Interessierte unter www.sdk.org/webinar-metalcorp ab 17 Uhr Informationen und Einschätzungen erhalten. Metalcorp wirbt bei Anleiheinhabern um eine einjährige Laufzeitverlängerung und eine Steigerung des Zinskupons von 7 auf 8.5 Prozent. Im Zeitraum vom 22. bis 25. Oktober 2022 können sie über den Vorschlag abstimmen. Die SdK steht einer vorbehaltlosen Zustimmung skeptisch gegenüber. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Anlegern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Hier kann geklärt werden, ob einer Verlängerung zugestimmt werden soll. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Metalcorp: Dienstleister für Metall- und Mineralienindustrie

Es war der Kracher am Tag der Deutschen Einheit. Die Metalcorp Group S.A. hat die Rückzahlung für die Anleihe 2017/22 verschieben müssen. Marktturbulenzen ließen eine Kreditzusage platzen. Jetzt können die Anleger sich vom 22. bis zum 25. Oktober 2022 (24 Uhr) entscheiden, ob sie einer Laufzeitverlängerung der Anleihe um ein Jahr bis zum 2. Oktober 2023 zustimmen. Für einen Beschluss des Vorhabens ist ein Quorum (Teilnahmerepräsentanz) von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich. Die Aufforderung zur Stimmabgabe, weitere Informationen und Unterlagen lassen sich auf der Website des Unternehmens einsehen. Unter „Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2017/2022“ auf www.metalcorpgroup.com geht es zum Download-Bereich. Die Anleihe hatte ursprünglich bis zu 140 Millionen Euro umfasst. Der verbleibende Nennbetrag liegt bei knapp 70 Millionen Euro.

Die Metalcorp Group ist weltweiter Dienstleister in der Metall- und Mineralienindustrie. Sie beschäftigt sich mit der Beschaffung, Vermarktung, dem Abbau und der Verarbeitung solcher Produkte. Die Geschäftsbereiche des Unternehmens sind Aluminium, Metalle und Konzentrate, Schüttgut und Eisenmetalle.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) zeigt sich skeptisch

Bei der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) schrillten Anfang Oktober die Alarmglocken, als bekannt wurde, dass Metalcorp die Anleihe 2017/2022 nicht zurückzahlen kann. Aus Sicht der SdK besteht noch deutlicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens, bevor einer Laufzeitverlängerung bzw. einem Rechtsverzicht zugestimmt werden kann. „So ist völlig unverständlich, wieso die Gesellschaft erst einen Tag nach dem Fälligkeitstag die Anleiheinhaber darüber informierte, die Rückzahlung nicht leisten zu können“, teilt die SdK mit. Auch bewertet die Schutzgemeinschaft die generelle Geschäftsstrategie des Unternehmens als fragwürdig. Die SdK riet daher am 4. Oktober 2022 den Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können.

Investorenkonferenz zu Metalcorp soll Licht ins Dunkle bringen

Mittlerweile haben sich bei der SdK nach eigenen Angaben mehr als 600 Anteilseigener gemeldet. Ferner haben sich beim SdK auch Vertreter von institutionellen Investoren gemeldet, die einer vorbehaltlosen Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2017/22 ebenso wie die SdK skeptisch gegenüberstehen. Zur Erörterung eines gemeinsamen Vorgehens lädt die SdK alle interessierten Anleiheinhaber zur Teilnahme an einer kostenlosen und unverbindlichen Investorenkonferenz als Videokonferenz am Dienstag, 18. Oktober 2022, um 17:00 Uhr ein. Ziel der Investorenkonferenz sei neben der Erörterung des Sachstands, der Information und Organisation der Anleihegläubiger vor allem auch, Vorschläge vorzustellen, die die wirtschaftliche Stellung der Anleiheinhaber angemessen berücksichtigen. Unter folgendem Link können sich Interessierte für die Veranstaltung anmelden:www.sdk.org/webinar-metalcorp

Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer benötigen die Anleger mehr Informationen zur Rückzahlung und es bedarf weiterer Zugeständnisse an die Anleihegläubiger. Zwar ist eine Erhöhung des Kupons um 1,5 Punkte avisiert worden, es bedarf aber weiter der Erörterung einer sofortigen, zumindest teilweisen Rückführung und eines abgesicherten und nachvollziehbaren Rückzahlungskonzepts für die nächsten Monate. Schließlich ist nicht sicher, ob sich die Marktturbulenzen in einem Jahr gelegt haben und die Anleihe tatsächlich zurückgezahlt werden kann. Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beraten kompetent und professionell betroffene Metalcorp-Gläubiger. Bereits zu Beginn wird gemeinsam im kostenlosen Online-Check nach individuellen Lösungen gesucht. Die Kanzlei prüft auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen Anlageberater oder Anlagevermittler. Die Situation sollte ernst genommen werden. Die von Metalcorp für das Platzen der Rückzahlung mitverantwortlich gemachten Marktturbulenzen könnten auch länger dauern. Und dann wäre die Rückzahlung im kommenden Jahr möglicherweise wieder gefährdet.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel