Im April fast 240.000 Verstöße gegen 12-Uhr-Regel
Sachsen-Anhalt betreibe die Abstimmung von Zuständigkeiten „mit hoher Priorität, um zeitnah eine rechtssichere, effektive und praktikable Vollzugsstruktur sicherzustellen“. Das Wirtschaftsministerium des Saarlandes geht Hinweisen auf mögliche Verstöße nach: „Sanktionen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden bislang nicht ausgesprochen.“ Berlin, Thüringen und Schleswig-Holstein haben von der Markttransparenzstelle des Bundeskartellamts bereits das erste Datenpaket mit Vergehen erhalten. Aus Berlin heißt es dazu, man werde „dieses Datenpaket nun daraufhin prüfen, in welchen Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und welche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden.“
Hamburg, Bremen und Bayern geben an, noch auf die Daten zu warten. In Baden-Württemberg sollen die „unteren Verwaltungsbehörden“ Strafen verhängen, also Bürgermeister- und Landratsämter. In anderen Ländern könnte es ähnlich sein.
Da 86 Prozent der Abweichungen zwischen 11.50 und 12.10 Uhr erfolgen, wollen einige Länder diesen Zeitraum bundeseinheitlich ausklammern und nur relevante Verletzungen der 12-Uhr-Regel verfolgen. „Generell sind Zweifel angebracht, ob es hier tatsächlich um ernsthafte Verletzungen des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes oder um geringfügige Abweichungen geht“, so ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in München. Verzögerte Erhöhungen und Preismeldungen könne es zum Beispiel auch wegen langsamer Datenleitungen oder veralteter Technik geben, heißt es aus Bayern.
Laut Bundeskartellamt haben bisher drei Länder „konkrete Behörden für die Durchsetzung der 12-Uhr-Regelung“ benannt. Sieben weitere hätten „Kontakt aufgenommen“. Aus Sachsen heißt es, Missachtungen würden „in nächster Zeit nicht verjähren“ und „rückwirkend bearbeitet“. Bei großen Verstößen drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld.
Redakteur: Claudius Maintz
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