Mobile & Verkehr

eeMobility-Statement zum Konjunkturpaket: Richtige Weichenstellung für nachhaltige Mobilität

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzuschwächen, hat die Bundesregierung gestern Nacht im Koalitionsausschuss ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket beschlossen. Darin enthalten sind auch eine ganze Reihe von Maßnahmen, die elektrische Dienstwagen und Fahrzeugflotten betreffen:

  • Für die bereits geltende Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% wird die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro deutlich angehoben
  • Für Soziale Dienste und Handwerker werden Flottenaustauschprogramme für Elektroautos und elektrische Nutzfahrzeuge aufgelegt.
  • Die staatliche Kaufprämie für Elektroautos mit einem Nettopreis von bis zu 40.000 Euro wird von 3.000 Euro auf nunmehr 6.000 Euro verdoppelt. Dazu kommt nochmal eine Förderung der Hersteller.
  • Die bereits geltende zehnjährige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer wird vom 31.12.2025 bis zum 31.12.2030 verlängert.
  • Nicht zuletzt werden 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur sowie die Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität investiert. Insbesondere soll zügig ein einheitliches Bezahlsystem umgesetzt werden.

Alle Maßnahmen des Konjunkturpaketes hat das Bundesfinanzministerium hier veröffentlicht [1].

Klaus Huber, Gründer und Geschäftsführer beim Elektromobilitätsexperten eeMobility, kommentiert das Thema wie folgt:

„Die beschlossenen Fördermaßnahmen im Bereich der Elektromobilität stellen die richtigen Weichen in Richtung nachhaltiger Mobilität und einer Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Für Dienstwagen-Nutzer wird der Umstieg auf ein Elektroauto durch die deutlich höhere Kaufpreisgrenze realistischer. Auf Seiten der Arbeitgeber werden elektrische Flottenfahrzeuge jetzt durch günstige Kaufprämien und weiter bestehenden Kfz-Steuererlass kalkulierbar. Was vielen nicht klar ist: die Anschaffung eines Elektroautos verringert nicht nur den CO2-Austoß, sondern trägt wesentlich zur Umgestaltung des Stromnetzes auf Erneuerbare Energien bei. eeMobility bietet ganzheitliche Ladelösungen für Flotten, die zu 100-Prozent aus grünem Strom gespeist werden.“

[1] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf

Über eeMobility Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die eeMobility GmbH ist führender Anbieter von Ladelösungen für elektrifizierte Dienstwagen und stellt Flottenkunden die komplette Ladeinfrastruktur zum Betrieb von Elektro- und Hybridfahrzeugen bereit. Zu den Leistungen zählen Planung, Hardware, Installation und Betrieb der Ladestationen, die vom TÜV Süd zertifizierten Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien liefern. Der speziell auf den Bedarf von Flottenkunden ausgerichtete Service und eine Ladekarte für öffentliche Ladestationen in ganz Europa runden das Angebot ab. Seit Dezember 2018 ist der norwegische Energiekonzern Statkraft, Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energie, Investor der eeMobility GmbH.

Weitere Informationen unter ee-mobility.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

eeMobility Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Landwehrstraße 60-62
80336 München
Telefon: +49 (89) 8091330-0
http://www.ee-mobility.com

Ansprechpartner:
Britta Kaltenbach
Marketing und Kommunikation
Telefon: +49 (89) 8091330-84
E-Mail: b.kaltenbach@ee-mobility.com
Berkeley Kommunikation GmbH
Telefon: +49 (89) 747262-41
E-Mail: eemobility_de@berkeleypr.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel